Sicherheit liegt in Ihrer Verantwortung
Elektrische Installationen müssen sicher funktionieren und den geltenden Vorschriften entsprechen. Als Eigentümerschaft einer Liegenschaft sind Sie dafür verantwortlich, die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen zu lassen und den Sicherheitsnachweis fristgerecht einzureichen.
Bei Wohnbauten beträgt die Kontrollperiode in der Regel 20 Jahre. Für gewerblich oder speziell genutzte Anlagen können kürzere Kontrollperioden gelten. TBW informiert Sie rechtzeitig, wenn für Ihre Liegenschaft eine periodische Kontrolle fällig wird.
So läuft die periodische Kontrolle ab
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Aufforderung erhalten
TBW informiert Sie schriftlich über die fällige Installationskontrolle und die Frist für das Einreichen des Sicherheitsnachweises.
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Kontrollorgan beauftragen
Beauftragen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Prüfung Ihrer elektrischen Installation. Das Kontrollorgan darf nicht an der Planung oder Erstellung der zu kontrollierenden Installation beteiligt gewesen sein.
Für die periodische Installationskontrolle benötigen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan mit entsprechender Bewilligung. Im offiziellen Verzeichnis des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI finden Sie zugelassene Anbieter. - 3
Haus-Installation kontrollieren lassen
Das Kontrollorgan prüft Ihre elektrische Haus-Installation. Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie einen Mängelbericht.
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Mängel beheben lassen
Beauftragen Sie ein Elektroinstallationsunternehmen mit der Behebung der festgestellten Mängel. Anschliessend prüft das Kontrollorgan, ob diese korrekt behoben wurden.
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Sicherheitsnachweis einreichen und aufbewahren
Nach erfolgreicher Kontrolle erhalten Sie den Sicherheitsnachweis. Reichen Sie diesen bei TBW ein und bewahren Sie das Original auf (Aufbewahrungszeit bei Ihnen mindestens für die Dauer der Kontrollperiode).
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Auftrag abgeschlossen
Nach Erhalt der Kopie Ihres Sicherheitsnachweises wird dieser im System der TBW erfasst und der Auftrag abgeschlossen.
Damit ist die periodische Installationskontrolle abgeschlossen.
Wissenswertes für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
Fristverlängerung
Die Frist für das Einreichen des Sicherheitsnachweises ist gesetzlich verankert und kann (z.B. bei Umbau) bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Die Fristverlängerung kann nur durch den Eigentümer der Anlage beantragt werden. Die Bestätigung oder begründete Ablehnung wird per E-Mail innerhalb von ca. zwei Wochen zugestellt.
Unabhängiges Kontrollorgan für die Elektro-Kontrolle finden
Für die periodische Installationskontrolle benötigen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan mit entsprechender Bewilligung.
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